Hier ist im Flächennutzungsplan ein Gewerbegebiet vorgesehen. Eine angrenzende Firma forderte Flächen zum Ausbau ihrer Produktion und brachte so eine Bebauungsplanung in Gang.
Daher konnten wir damals kein Bürgerbegehren starten aber wir argumentierten und demonstrierten tatkräftig gegen den Plan. Wir veranstalteten beispielsweise ein Mahnfeuer mit Fackelzug rund um die betroffene Fläche. Beides wurde zunächst vom Ordnungsamt mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich bei Fackeln und Feuer im weiteren Sinne um Waffen handle und überhaupt Fackeln und Feuer mit dem Holocaust in Verbindung zu bringen wären. Nach einem Aufschrei in der Presse wurde unsere Aktion dann doch noch genehmigt.
Die Einreichung des Bebauungsplans beim Regierungspräsidium Karlsruhe konnten wir allerdings nicht verhindern. Wir unterstützten aber die Normenkontrollklage von betroffenen Landwirten. Sie führte schließlich dazu, dass das Gericht den Bebauungsplan für ungültig erklärte.
Da der Oberbürgermeister die Frage „ob“ der Bebauungsplan gegebenenfalls aufgegeben wird stellte, waren nach der Interpretation namhafter Kenner der Materie die Voraussetzung für ein Bürgerbegehren gemäß der neuen Gemeindeordnung Baden-Württemberg gegeben. Diese trieben wir mit vielen Unterstützern voran. Wir überreichten ca. 5.000 Unterschriften und beantragten den Bürgerentscheid. Das wurde vom Gemeinderat abgelehnt, worauf wir im März 2024 Widerspruch einlegten. Wiederum lehnte der Gemeinderat eine „Heilung“ der Sache im Sinne des Bürgerbegehrens ab, womit der Widerspruch dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorzulegen war. Ein Anruf dort, im August 2024 ergab, dass noch keine Unterlagen von Weinheim eingegangen seien. In der Zwischenzeit ist dies erfolgt.
Aus einem der Widersprüche:
In der Einsichtnahme der Akten konnte ich darüber hinaus feststellen, dass bereits in der Einladung der Interessenvertreter zum schriftlichen Hearing seitens des Oberbürgermeisters erklärt wurde, dass der Gemeinderat in der geplanten Sitzung entscheiden werde, „…. Ob die nach wie vor bestehende Beschlusslage geändert wird und auf eine Entwicklung der „Hinteren Mult“ verzichtet wird“. Gerade das Hearing belegt wie ausführlich und grundsätzlich der Oberbürgermeister das Verfahren NEU diskutieren und damit auch grundsätzlich nochmal in Frage stellen wollte. Also wurde bereits hier in der Einladung zum vorbereitenden Hearing, die wichtige „Ob-Frage“ gestellt, die einem städtebaulichen Grundsatzbeschluss im Vorfeld eines Bebauungsplanverfahrens gleichkommt. Der Gesetzgeber hat ermöglicht, dass solche Beschlüsse Gegenstand eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids werden können.
Wir warten auf die Entscheidung des Regierungspräsidiums und müssen dann gegebenenfalls den Weg über das Verwaltungsgericht einschlagen.